US-Präsident Donald Trump droht damit Grönland zu annektieren – so ein Kauf des Landes nicht zustande kommt. Gegen europäische Staaten, die Militär nach Grönland entsandt haben, will Trump ab Februar Strafzölle verhängen. Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) fordert von der deutschen Regierung Konsequenzen auf das feindliche Gebaren des US-Präsidenten gegen Grönland.
„Der US-Präsident ist ein autoritärer Herrscher mit imperialen Bestrebungen, der sich weder an nationales US-Recht noch an internationales Recht hält“, verurteilt Ralf Buchterkichen, Bundessprecher der DFG-VK, die Politik Donald Trumps. Er fordert von der US-Regierung Abstand von ihren Annexionsplänen zu nehmen: „Die Bundesregierung muss ihr Zögern ablegen und deutliche Konsequenzen ziehen“, so Buchterkirchen. Von der Bundesregierung fordert die DFG-VK:
- Die Schließung von US-Militärbasen in Deutschland – die Basen sind ein zunehmender Unsicherheitsfaktor, zumal Deutschland und Europa mit einer friedensfähigen Politik für ihre eigene Sicherheit sorgen können.
- Den Abzug der US-Atomwaffen vom Fliegerhorst Büchel in Rheinland-Pfalz.
- Keine Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland sowie Verhandlungsinitiativen für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen.
- Eine Auflösung aller Kooperationen mit der US-Armee und US-Geheimdiensten – die US-Institutionen haben (etwa in Venezuela) immer wieder völkerrechtswidrige Einsätze durchgeführt und sollten daher kein Partner für Deutschland sein, das genügend andere Kooperationspartner*innen hat.
- Kein Kauf von US-Waffen, insbesondere der in Anschaffung befindlichen F-35-Kampfjets für die Bundeswehr (bei denen zudem ein Lahmlegen aus den USA mittels eines so genannten „Kill-Switch“ nicht ausgeschlossen ist).
- Ein Ende deutscher Rüstungsexporte an die USA, insbesondere keine Erlaubnis für Bau und Betrieb von Waffenproduktions- und Munitionsfabriken durch deutsche Unternehmen (wie etwa aktuell von Rheinmetall und Sig Sauer) in den USA.
- Den Einsatz der Bundesregierung für einen internationalen Vertrag, der militärische Aktivitäten in der Arktis – ähnlich wie im seit 1959 bestehenden Antarktis-Vertrag – untersagt.








